4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in der Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 117), an welchen sie in ihrer Replik festhielt (pag. 143) und welche sie anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 18. August 2023 bestätigte (pag. 209; Hervorhebungen im Original): 1. A.________ sei wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz durch Verbringen einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung schuldig zu erklären.