3 wiederum ein aktueller Straf- sowie Betreibungsregisterauszug eingeholt, datierend vom 19. respektive 21. Juli 2023 (pag. 186 und 188). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 18. August 2023 wurde in Gutheissung des Beweisergänzungsantrags von Rechtsanwalt B.________ eine von ihm ausgedruckte Dokumentation eines Bestellvorgangs auf der Seite wish.com zu den Akten erkannt (pag. 197). Ferner wurde der Beschuldigte erneut einvernommen (pag. 198 ff.).