3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten im Hinblick auf die später wieder abgesetzte Hauptverhandlung vom 7. Dezember 2022 nebst einem Straf- und Betreibungsregisterauszug ein Leumundsbericht, datierend vom 18. Juli 2022 (pag. 108 f.), inklusive Erhebungsformular über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 14. Juli 2022 (pag. 110 f.), eingeholt. Ferner wurde beim Regionalgericht Oberland der Stand des Verfahrens PEN 21 291 (ehemals O 21 1099) abgeklärt und die entsprechende Aktennotiz vom 22. Juli 2022 den Parteien mitgeteilt (pag. 115 f.).