1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht; nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 20. Mai 2021 das Folgende (pag. 49 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz durch Verbringen einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung, angeblich begangen am 11.06.2020 in C.________ (Ort) ohne Ausrichtung einer Entschädigung unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von insgesamt CHF 1'100.00, an den Kanton Bern. […]