1. Zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 480.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 120.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 4 Tage bestimmt. 3. Zu den hälftigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'300.00. 4. Zu den hälftigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’500.00. II. Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung von A.________, Rechtsanwältin B.________, wird wie folgt bestimmt: