Sie auferlegte diese Kosten vollumfänglich dem Kanton Bern und verfügte betreffend beide Beschuldigten separat, dass ein schriftliches Urteilsmotiv zusätzlich CHF 600.00 kostet. In der erstinstanzlichen Urteilsbegründung wurde die zusätzliche Gebühr von total CHF 1'200.00 nicht mehr erwähnt (pag. 156). Angesichts des geringen Aufwands zur Ausfertigung des schriftlichen Urteilsmotivs wird von einem redaktionellen Versehen ausgegangen und die Gebühr für die Ausfertigung der schriftlichen Urteilsbegründung lediglich einmal, also im Betrag von CHF 600.00, berücksichtigt.