14 dungsbusse von CHF 120.00 ausgesprochen und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 4 Tage festgesetzt. Der Beschuldigte 2, C.________, wird zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 480.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. Es wird eine Verbindungsbusse von CHF 120.00 ausgesprochen und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 4 Tage festgesetzt. V. Kosten und Entschädigung