_ liess sich nicht über seine finanziellen Verhältnisse befragen (pag. 211 ff.). Aus den Akten geht hervor, dass er im Jahr 2019 einen Nettolohn von rund CHF 1'600.00 generierte (pag. 35 f.). Er wohnt im elterlichen Haus. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich sein finanzieller Bedarf in Grenzen hält. Bei diesen Gegebenheiten erscheint eine Tagessatzhöhe von CHF 30.00 angemessen. 16.5 Vollzug und Verbindungsbusse Gemäss Art.