Von Kooperation im Verfahren kann nicht die Rede sein. Dieses Verhalten lässt vielmehr jegliche Einsicht und Reue vermissen. Eine Strafreduktion unter diesem Titel scheidet somit aus. Die Täterkomponenten sind für beide Beschuldigten neutral zu gewichten. 16.4 Tagessatzhöhe 16.4.1 Vorbemerkungen Gemäss Art. 34 Abs. 2 StGB beträgt ein Tagessatz in der Regel zwischen CHF 30.00 und CHF 3‘000.00. Das Gericht beachtet bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe unter anderem das Existenzminimum. Grundlage und Ausgangspunkt für die Bemessung des Tagessatzes ist – auch für einkommenschwache Personen – das strafrechtliche Nettoeinkommen.