12 16.2.3 Fazit zur Tatschwere Das Tatverschulden ist insgesamt leicht. Angemessen erscheint eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen. 16.3 Täterkomponenten Der Beschuldigte 1 war zum Tatzeitpunkt Gymnasiast, bestand vor rund einem Jahr die Matura und leistete seither Zivildienst (pag. 130, Z. 26 ff.). Zu seiner Person verweigerte er im Übrigen die Aussage (pag.