Die Beschuldigten spähten die Absperrung der Baustelle während einiger Zeit aus und drangen anschliessend auf eine nicht bekannte Weise, ohne einen Schaden zu verursachen, ein und verweilten dort nur einige Minuten. Das Suchen einer geeigneten Einstiegsstelle zeugt von einer gewissen Beharrlichkeit. Aufgrund ihrer Kleidung und der mitgeführten Stirnlampe muss davon ausgegangen werden, dass es nicht lediglich ein Spontanentschluss war, der beispielsweise erst beim Vorbeigehen an den Gittern entstand. Die objektive Tatschwere wiegt dennoch leicht.