13. Subsumtion Die Beschuldigten betraten die Baustelle der F.______ AG in H.________ und verweilten darauf einige Minuten. Der erforderliche Strafantrag liegt vor (pag. 5). Die Beschuldigten wussten aufgrund der Absperrung und entsprechender Signalisation, dass sie die Baustelle nicht betreten durften. Damit sind der objektive und der subjektive Tatbestand von Art. 186 StGB erfüllt und es hat betreffend beide Beschuldigten ein Schuldspruch zu ergehen. IV. Strafzumessung