Auf die Frage, was sie in der Gegend gemacht hätten, blieben sie ca. 5 Sekunden lang stumm und erwiderten dann, dass sie keine Auskunft geben müssten (pag. 2). Auf die Vorladung zur polizeilichen Einvernahme reagierten sie mit identischen, eingeschriebenen Postsendungen, in denen sie darauf aufmerksam machten, dass sie jegliche Aussage und Mitwirkung verweigern würden (pag. 15 f.). An der Befragung durch die Staatsanwaltschaft beantwortete sie keine Fragen – nicht einmal, weshalb sie Einsprache gegen die Strafbefehle erhoben hatten (pag. 91 ff.; pag. 103 ff.). Auch an der Befragung durch die Vorinstanz machten sie keine Angaben zur Sache.