Kommt hinzu, dass der Zeuge ab dem Zeitpunkt, als die Beschuldigten zu ihren Fahrrädern zurückgingen und von der Polizei kontrolliert wurden, keine Lichtreflexionen mehr auf der Baustelle wahrgenommen hat, und die Polizei keine Drittpersonen in der Umgebung bemerkte (pag. 3). Die beiden Beschuldigten beriefen sich anlässlich der Polizeikontrolle vom 1. Oktober 2020 auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Auf die Frage, was sie in der Gegend gemacht hätten, blieben sie ca. 5 Sekunden lang stumm und erwiderten dann, dass sie keine Auskunft geben müssten (pag. 2).