8 Die Beschuldigten hatten augenscheinlich ein erhebliches Interesse an den Baustellen. Sie verweilten über eine längere Zeit in der Gegend, betrachteten beide Anlagen und inspizierten die Absperrungen. Zu diesem Zweck führten sie offenbar eine Stirnlampe mit. Nach dem Deponieren ihrer Fahrräder beim Velounterstand schritten sie die mit Strassenlaternen beleuchtete G.____-strasse entlang (pag. 70; pag. 128, Z. 51). Es ist nicht ersichtlich, welchem anderen Zweck die Stirnlampe in dieser Situation dienen sollte als dem Inspizieren der Baustelle.