Seine Beschreibung der Beschuldigten, ihrer Fahrräder und der mitgeführten Utensilien konnte anlässlich der Polizeikontrolle bestätigt werden (vgl. pag. 2 f.). Die zu Protokoll gegebenen Wahrnehmungen erscheinen stimmig im Hinblick auf seine Beobachtungsposition (vgl. Situationsaufnahmen in pag. 65 und pag. 69). Er stellte von sich aus klar, welche Bereiche er nicht einsehen konnte und anhand welcher Umstände er dennoch Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort der Beschuldigten anstellte (insb. pag. 8, Z. 34 ff.; pag. 127 f., Z. 41 ff.).