Die möglichen Gründe für den Aufenthalt der beiden Beschuldigten in der Nähe des Areals seien ebenso zahlreich wie ihre Gründe, die Aussage zu verweigern. Das Tragen einer Mütze zwecks – vorliegend bestrittener – Anonymisierung könne höchstens als schwaches Indiz gewertet werden. Es seien weder Spuren noch Schäden auf dem Areal festgestellt worden. Ein Motiv für das Betreten sei absolut nicht ersichtlich.