_ habe das Verhalten der Beschuldigten in der Umgebung detailliert beschrieben und ihre Aufenthaltsorte chronologisch nachgezeichnet. Er habe Unsicherheiten eingestanden und die Beschuldigten nicht übermässig belastet. So habe er lediglich Reflexionen des Lichtkegels einer Stirnlampe auf dem Baustellenareal gesehen, nicht hingegen die Beschuldigten selbst. Seine Beschrei-