Der Beschuldigte betrat via G.____-strasse trotz Absperrungen, aufgrund welcher er wissen musste, dass ihm der Zutritt nicht gestattet war, das Gelände der Baustelle an der vorgenannten Örtlichkeit und verweilte darin für mindestens einige Minuten. 8. Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Die Beschuldigten hielten sich zur Tatzeit mit ihren Fahrrädern in der Nähe des Bahnhofs H.________ auf (pag. 131; pag. 133). Sie bestritten, die Baustelle betreten zu haben und dort für mindestens einige Minuten verweilt zu haben.