2. zu verurteilen zu: 2.1 einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen von Fr. 30.00, ausmachend total Fr. 480.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben mit einer Probezeit von 2 Jahren; 2.2 einer Busse von Fr. 120.00 (unbedingt). Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen sei auf 4 Tage festzusetzen; 2.3 der Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr gemäss Art. 21 VKD).