3 ordnet (pag. 190 f.). Der Leumundsbericht über den Beschuldigten 1 datiert vom 7. Februar 2022 (pag. 199 ff.). Der Beschuldigte 2 konnte nicht zur Erhebung der erforderlichen Daten kontaktiert werden und liess durch seinen amtlichen Verteidiger mitteilen, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache (pag. 211 ff.). 5. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte in der schriftlichen Berufungsbegründung was folgt (pag. 204): I. A.________ sei