Damit endete der Schriftenwechsel (pag. 251 f.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über beide Beschuldigten aktuelle Strafregisterauszüge eingeholt (beide datierend vom 12. Januar 2022; pag. 188 f.) und das Erstellen eines Leumundsberichts samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse ange-