3. Anordnung des schriftlichen Verfahrens Rechtsanwalt D.________ beantragte in seiner Eingabe vom 6. Dezember 2021 namens des Beschuldigten 2 die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens (pag. 177). Rechtsanwältin B.________ stellte in ihrer Eingabe vom 11. Dezember 2021 namens des Beschuldigten 1 denselben Antrag (pag. 182 f.). Beiderseits wurde gleichlautend ausgeführt, die Anwesenheit der Beschuldigten sei nicht erforderlich, weil sie auf Anraten ihrer amtlichen Verteidigung weiterhin die Aussage verweigern würden.