_ mit Eingabe vom 26. November 2021 eine Mandatsanzeige namens des Beschuldigten 2 sowie eine Anwaltsvollmacht ein und ersuchte um Einsetzung als amtlicher Verteidiger (pag. 170 f.). Mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 teilte er weiter mit, dass auf eine Anschlussberufung verzichtet und keine Gründe für ein Nichteintreten auf die Berufung geltend gemacht werden (pag. 177 f.; zum zugleich gestellten Antrag auf Anordnung des schriftlichen Verfahrens sogleich E. 3 unten). Am 11. Dezember 2021 reichte Rechtsanwältin B.______