2. Berufung und Einsetzung einer amtlichen Verteidigung Dagegen meldete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland mit Eingabe vom 9. September 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 143). Am 18. November 2021 folgte die Berufungserklärung durch die Generalstaatsanwaltschaft (pag. 162 ff.). Nachdem mit Verfügung vom 22. November 2021 festgestellt wurde, dass ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt (pag. 166), reichte Rechtsanwalt D.________ mit Eingabe vom 26. November 2021 eine Mandatsanzeige namens des Beschuldigten 2 sowie eine Anwaltsvollmacht ein und ersuchte um Einsetzung als amtlicher Verteidiger (pag.