Mit Eingabe vom 21. Dezember 2021 reichte der Beschuldigte die schriftliche Begründung seiner Berufung zu den Akten (pag. 327). Mit Verfügung vom 29. Dezember 2021 erachtete die Verfahrensleitung den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte den schriftlichen Entscheid der Kammer in Aussicht (pag. 329 f.). 3. Oberinstanzliche Anträge des Beschuldigten Der Beschuldigte stellte im Rahmen seiner Berufungserklärung vom 7. Oktober 2018 (Postaufgabe: 18. November 2021) folgende Anträge: […]