(nachfolgend Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, angeblich begangen am 13. Juli 2018 in Bern, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und unter Ausscheidung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 900.00 an den Kanton Bern. Gleichzeitig wurde er der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 13. Juli 2018 in Bern durch Überfahren der Sicherheitslinie und Fahren auf der linken Seite der Sicherheitslinie schuldig erklärt, wobei in Anwendung von Art. 52 StGB von einer Bestrafung abgesehen wurde.