Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelbehörde bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Urteil mit Begründung; innert 10 Tagen) Bern, 30. November 2023 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 16. Januar 2024) Der Präsident i.V.: