2. A.________ wird verwarnt. 3. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 4. Für das Widerrufsverfahren werden oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 29 V. Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Amt für Veterinärwesen, v.d. Rechtsanwältin E.________