26 26. Amtliche Entschädigung Im oberinstanzlichen Verfahren wurde Rechtsanwalt B.________ per 21. November 2022 (Gesucheinreichung) als amtliche Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2022, pag. 437 ff.). Rechtsanwalt B.________ macht für das oberinstanzliche Verfahren in seiner Honorarnote einen Zeitaufwand von 12.5 Stunden geltend.