BSG 161.12) auf total CHF 3'500 bestimmt und zufolge seines Unterliegens dem Beschuldigten auferlegt. Es wird festgestellt, dass dem Beschuldigten von diesem Betrag bereits CHF 400.00 rechtskräftig zu Bezahlung auferlegt worden sind (siehe Beschluss vom 19. Juni 2023, pag. 497 ff.). 24.3 Kosten im Widerrufsverfahren Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren betreffend den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. Juli 2017 in der Höhe von CHF 300.00 werden dem Beschuldigten auferlegt, da er das entsprechende Verfahren veranlasst hat.