22 17. Einsatzstrafe für die Vernachlässigung des Ponys Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes der Bernischen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen als Referenzstrafe für die vorsätzlich begangene Tierquälerei in der Form der Vernachlässigung der Pflege 40 Strafeinheiten vor, wenn ein krankes oder verletztes Tier (hat Schmerzen) nicht behandelt wird; bei gesundheitlichen Schäden sehen die VBRS- Richtlinien eine Verdoppelung dieser Strafe vor. Das Pony H._____