P.________, das Pony an allen vier Hufen zu beschlagen, hinwegsetzte, unterliess er es, dass dem Pony diejenige Behandlung zukam, welche es damals dringend benötigt und nach tierärztlicher Sicht den Bedürfnissen des Tiers entsprochen bzw. zu einer Verbesserung der Gesundheit bzw. des Wohlergehens des Ponys geführt hätte. Durch das eigenmächtige Verhalten des Beschuldigten wurde das Wohlergehen des Ponys mithin beeinträchtigt und seine Würde missachtet. Soweit der Beschuldigte äussert, gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. vet.