Der Beschuldigte hat das kranke, an chronischer «Hufrehe» leidende Tier nicht unverzüglich, gemäss den Anweisungen der Tierärzte, professionell behandelt oder behandeln lassen. Indem der Beschuldigten – entgegen den tierärztlichen Anweisungen/Empfehlungen – dem Pony die Hufrehebeschläge eigenmächtig entfernte und sich auch nach der Kontrolle durch das AVET über die klaren Anweisungen von Dr. med. vet.