534 Z. 39; vgl. auch pag. 536 Z. 33 f.). 10.2.3 Als Beweisergebnis kann nach dem Gesagten festgehalten werden, dass der Beschuldigte die Ziege mit Räudebefall bis zur Tierschutzkontrolle vom 20. Juli 2018 nicht professionell behandeln liess. Durch diese Unterlassung/Vernachlässigung seitens des Beschuldigten wurde die Ziege in ihrem Wohlergehen beeinträchtigt. Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt. 18 III. Rechtliche Würdigung