521 Z. 14 ff.). Der Beschuldigte selber führte zwar aus, es treffe nicht zu, dass von Mai 2017 bis Juli 2018 keine Ziegen behandelt worden seien. Hierzu gab er weiter einerseits an, dass Frau med. vet. C.________ ihm jeweils Spritzen gegeben habe, welche er habe drauf tun müssen (pag. 536 Z. 15 ff.). Andererseits gab er an, die Spritzen (ohne Nadel) habe eine Person gemacht, welche einen Hund habe (pag. 536 Z. 27). Wiederum an anderer Stelle gab er an, er habe das alleine gemacht, dazu brauche es keinen Tierarzt. Die Spritzen habe er von Herrn Dr. M.________ erhalten (pag. 536 Z. 30 ff.).