Aus dem Behandlungsprotokoll der Tierarztpraxis von Dr. med. vet. M.________ (pag. 9 ff.) geht hervor, dass die Ziege bis am 21.07.2018, d.h. bis zur ersten Kontrolle des AVET, nicht tierärztlich behandelt worden ist. Gemäss eigenen Aussagen hat der Beschuldigte die Ziege mit Räudebefall eigenmächtig mit Kernseife gebadet und mit Cremes behandelt. Tierarzt M.________ führte in diesem Zusammenhang aus, dass seine Behandlungen auf schulmedizinischer Methode basieren würden und er nicht viel von Behandlungen mit Kernseife halte. Es gebe andere Medikamente dafür (pag. 200, Z. 27-30).