auch diese kam erst später und betrifft nicht den hier relevanten Deliktszeitraum. Insgesamt kann daher festgehalten werden, dass der Beschuldigte in der hier interessierenden Zeit die tierärztlichen Anweisungen nicht befolgt und sich eigenmächtig über diese hinweggesetzt hat. Weder Hufschuhe noch Blutegeltherapie oder eine sonstige Behandlung waren in der fraglichen Zeit seitens der Tierärzte ein Thema; sämtliche involvierten Tierärzte gaben dem Beschuldigten vielmehr die Anweisung/Empfehlung, das Pony an allen vier Hufen zu beschlagen. Soweit der Beschuldigte sodann vorbringt, er habe einen Spezialisten Dr. I._