Die von den Tierärzten als geboten erachtete Behandlungsmethode, welche sowohl mit den Anweisungen der Tierklinik N.________ und der Fachliteratur im Einklang steht, liess sich aufgrund des Verhaltens des Beschuldigten nicht (mehr) umsetzen (vgl. dazu etwa die Aussagen von Frau C.________, wonach die Zusammenarbeit nicht funktioniert habe, es sei frustrierend gewesen [pag. 517 Z. 1 f.], der Beschuldigte habe das Gefühl gehabt, alles besser zu wissen [pag. 519 Z. 37], manchmal habe er gerade etwas anderes gemacht, ohne dies abzusprechen, es sei chaotisch gewesen und man haben keine Strategie verfolgen können [pag. 519 Z.41 ff.]). Das von Frau C._______