531 Z. 29), Dr. M.________ habe mit dem Pony nicht gewusst, wie weiter, ist festzuhalten, dass diese Aussage in den übrigen Beweismitteln keine Stütze findet, im Gegenteil: Sowohl Dr. med. vet. M.________ als auch med. vet. C.________ erteilten klare Anweisungen an den Beschuldigten. Später wurden zudem durch Dr. med. vet. P.________ (Tierklinik N.________) dieselben Anweisungen gegeben (pag. 12 f.). Aus den Aussagen von Dr. med. vet.