12 f.) sehr spezifisch angewiesen wurde, wie der adäquate Hufrehebeschlag auszusehen hatte: «Stegeisen oder Umkehreisen oder Eisen mit ähnlicher Funktion; entweder Kleben oder Nageln mit möglichst wenig Nägeln (nur 2 pro Seite und möglichst weit kaudal); wenn möglich Ledersohle mit weichem Polster.» Hufschuhe oder sonstige Behandlungsmethoden (wie etwa eine Blutegeltherapie) waren dabei, wie erwähnt, kein Thema. Frau med. vet. C.________ hat anlässlich der Berufungsverhandlung im Übrigen bestätigt, dass es sich bei der Anweisung der Tierklinik N.________ um eine übliche Vorgabe handle (pag. 518 Z. 7 ff.). Die Anweisung der Tierklinik habe sich – so Frau med. vet.