__ den Beschuldigten bereits angewiesen hatte, dass das Pony unbedingt an allen vier Gliedmassen mit einem Hufrehebeschlag beschlagen werden muss. Anlässlich dieser Kontrolle wurde der Beschuldigte aufgefordert, die Hufe des Ponys tierärztlich untersuchen (röntgen) zu lassen und die Anweisungen des Tierarztes sofort zu befolgen (siehe Kontrollprotokoll des AVET vom 20. Juli 2018, pag. 14). Daraufhin fand am 27. Juli 2018 eine radiologische Untersuchung in der Tierklinik N.________ statt. Die Tierklinik stellte die Diagnose «chronische Hufrehe vorne und hinten» und ordnete einen adäquaten Hufrehbeschlag an (pag.