_, dieses Mal durch Herrn D.________. Vor Ort stellte der Tierarzt u.a. fest, dass sich das Pony keinen Schritt bewegen wolle. Er versorgte das Pony mit Schmerzmittel und kam zu folgender Anamnese: «Hufrehe nach entfernen der Hufeisen» (pag. 9). Kurz darauf benachrichtigte Dr. med. vet. M.________ den Veterinärdienst. Die Kontrolle durch das AVET fand dann am 20. Juli 2018 statt, also nach dem Vorfall vom 14. März 2018, als Dr. med. vet. M.________ den Beschuldigten bereits angewiesen hatte, dass das Pony unbedingt an allen vier Gliedmassen mit einem Hufrehebeschlag beschlagen werden muss.