__ bei Dr. med. vet. M.________ und teilte diesem mit, dass das Pony draussen über eine Stunde festgelegen sei. Vor Ort stellte Dr. med. vet. M.________ dann fest, dass das Pony unbedingt an allen vier Gliedmassen mit einem Hufrehebeschlag beschlagen werden muss (pag. 9, pag. 216), was der Beschuldigte in der Folge offenbar auch in die Tat umsetzte. Am 6. Juli 2018 erfolgte dann, nachdem der Beschuldigte die Hufrehebeschläge in der Zwischenzeit wieder entfernt hatte, erneut eine Meldung an Herrn Dr. med. vet. M.________, dieses Mal durch Herrn D.________.