13 ordnung nicht erfolgten Anbringens von Hufrehebeschlägen mindestens bis zur Nachkontrolle des Veterinärdienstes am 07.09.2018 grosse Schmerzen erleiden musste. Eine Behandlung mit einem Hufrehebeschlag war aus tierärztlicher Sicht klar indiziert und dies wurde dem Beschuldigten auch mehrmals sowohl durch den Tierarzt Dr. med. vet. M.________ sowie auch durch die Tierklinik N.________ mitgeteilt. Trotz den mehrmaligen tierärztlichen Anweisungen, wie das Pony H.__