190, Z. 12-17). Der Behandlungsabbruch bzw. das eigenmächtige Entfernen des Hufrehebeschlags führte gemäss dem Behandlungsprotokoll der Tierarztpraxis von Dr. med. vet. M.________ (pag. 9ff.) dazu, dass das Pony H.________ am 06.07.2018 – also kurz vor der Meldung an das AVET – keinen Schritt mehr gehen wollte und mit Schmerzmitteln versorgt werden musste.