Die freie Beweiswürdigung versteht sich als Abkehr von gesetzlichen und faktischen Beweisregeln, welche einzelnen Beweismitteln in allgemein gültiger Weise eine bestimmte Beweisqualität zusprechen oder ihnen eine solche ganz aberkennen, wodurch sie einer individuellen Beweiswürdigung entzogen werden. Das Gebot freier Beweiswürdigung sieht demgegenüber alle zulässigen und verwertbaren Beweismittel formell als gleichrangig an. Überzeugungskraft entfalten sie danach einzig im Umfang ihrer inneren Autorität.