Am Schluss wurde der Beschuldigte gefragt, ob er bestätigen könne, dass Frau C.________ ihm ausdrücklich erlaubt habe, die Hufeisen zu entfernen. Dazu meinte er: «Ja, sie hat gesagt, dass man die Eisen hinten wegnehmen könne. Wir haben alles besprochen» (pag. 539 Z. 1 ff.). Ihm wurde anschliessend vorgehalten, dass Frau C.________ ausgeführt habe, nie ein solches Einverständnis gegeben zu haben. Auf Frage, ob Frau C.________ demnach gelogen habe, führte er aus, sie habe es ja nicht gesagt oder habe nicht daran gedacht. Er wisse noch genau, dass sie sich einig geworden seien, dass man die Hufeisen hinten entfernen könne (pag. 539 Z. 10 ff.).