_ liegen der Kammer zwei unterschiedliche Auszüge vor: Zum einen die «KG mit Anamnese», dreiseitig, Druckdatum 24. September 2019, welche der Staatsanwaltschaft auf deren Editionsersuchen hin von der Tierarztpraxis zur Verfügung gestellt wurde (pag. 9 ff.), zum andern der «KG-Auszug für Fakturierung», zwölfseitig, Druckdatum 1. Mai 2021, welchen offenbar (pag. 200 Z. 15) der Zeuge Dr. med. vet. M.________ anlässlich der Hauptverhandlung zu den Akten reichte (pag.