_ sachliche, stimmige und nachvollziehbare Aussagen machte. Ihre Aussagen stimmen zudem mit den objektiven Beweismitteln (insb. mit den Behandlungsprotokollen und dem tierärztlichen Bericht der Tierklinik N.________ vom 27. Juli 2018) sowie den Aussagen von Dr. med. vet. M.________ überein. Auf ihre glaubhaften Aussagen kann ohne weiteres abgestellt werden. Ganz anders verhält es sich mit den Aussagen des Zeugen D.________.